Keine erneute Diskriminierung behinderter Heimkinder!

[17.02.2016]  Anhörung

Am 11. Februar fand in Berlin eine zweite Anhörung zu den Vorschlägen von Bund, Ländern und Kirchen zur Errichtung und Ausgestaltung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für ehemalige (Heim-)Kinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien statt. Betroffene und Fachleute haben klar gemacht, dass es keine Schlechterstellung im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben dürfe. Nichts anderes aber bedeuten die Vorschläge, die bislang auf dem Tisch liegen.

Bereits der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2015 bleibt in finanzieller Hinsicht hinter den bestehenden Fonds zurück: Zwar soll die Anerkennungsleistung noch weitgehend gleich sein (9.000 Euro Geldpauschale gegenüber bis zu 10.000 Euro für Sachleistungen). Doch als Rentenersatzleistung für die geleistete „Zwangsarbeit“ sollen maximal 5.000 Euro gezahlt werden. Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen haben dagegen für nicht gezahlte Rentenbeiträge zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr bis zu 25.000 Euro erhalten.

Entsprechend groß war die Empörung darüber, dass die FinanzministerInnen der Länder an diesem Vorschlag sägen: Nach derzeitigen Plänen wollen sie den Betroffenen nur maximal 10.000 Euro (je 5.000 Euro für Sachleistungen und Rentenersatz) gewähren.

Mit der versprochenen Anerkennung hätte das nichts zu tun! Es ist beschämend und respektlos, wenn die Betroffenen – nach dem Unrecht, das sie in den Einrichtungen erleiden mussten, und der Nicht-Berücksichtigung bei den bestehenden Heimkinderfonds – nun erneut diskriminiert werden. Zudem besteht nun die Gefahr, dass die Errichtung einer Stiftung weiter hinausgezögert wird und mit einer schnellen Anerkennung und Hilfe nicht zu rechnen ist.

Deutliche Kritik übten Betroffene und Fachleute auch daran, dass eine „andauernde Belastung“ Voraussetzung für die Geldleistungen sein soll. Es sei quasi unmöglichen einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen Heimaufenthalt und psychischer Belastung herzustellen, betonte ein Kinder- und Jugendpsychiater. Man müsse grundsätzlich anerkennen: „Wenn man in einer solchen Einrichtung war, dann hat das Folgen!“ Zudem dürfe es auf keinen Fall so sein, dass nur weiterhin bestehendes Leid anerkannt wird, „nicht aber vergangenes Leid“, forderte ein Betroffener.

Außerdem wurden viele konkrete Vorschläge für die Beratung und wissenschaftliche Aufarbeitung gemacht. Wichtig sei vor allem, die Betroffenen bei der weiteren Ausgestaltung der Stiftung, bei der Beratung und der wissenschaftlichen Aufarbeitung kontinuierlich einzubeziehen.

 

Weitere Informationen dazu: » Petitionsausschuss: Unrecht anerkennen und aufarbeiten