Menschenrechtsinstitut: Unabhängigkeit absichern!

[27.02.2015]  Gesetzentwurf

Das Deutsche Institut für Menschenrechte droht seine vollen Mitwirkungsrechte bei den UN zu verlieren, weil sich Union und SPD nicht auf die nötige Gesetzesgrundlage einigen können. Auch die Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention könnte betroffen sein. Meine Fraktion hat nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

Um die Menschenrechte zu stärken, hat die UN-Generalversammlung 1993 den Mitgliedstaaten empfohlen, nationale Menschenrechtsinstitutionen zu gründen. Daraufhin hat der Bundestag im Jahr 2000 einstimmig das „Deutsche Instituts für Menschenrechte“ (DIMR) ins Leben gerufen. Es ist als eingetragener Verein organisiert, wird von vier Bundesministerien finanziert, arbeitet aber unabhängig von der Regierung.

Bislang hat das Institut den höchstmöglichen „A-Status“ inne. Das vom internationalen Netzwerk unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen (ICC) vergebene Qualitätssiegel ist maßgeblich für die vollen Rede- und Mitwirkungsrechte im UN-Menschenrechtsrat. Doch dem DIMR fehlt bis heute aufgrund des Widerstands der Union die gesetzliche Grundlage, die es laut UN-Prinzipien haben müsste. Seit 2008 mahnen die UN das immer wieder an. Die letzte Frist dafür läuft im März ab!

Zwar hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst 2014 vorgelegt. Doch Erika Steinbach (CDU), Vorsitzende der Menschenrechts-Arbeitsgruppe der Unionsfraktion, stoppte diesen und die Union legte unter ihrer Federführung einen Gegenentwurf vor. Dieser würde die DIMR-Struktur völlig verändern und ihm vor allem seine Unabhängigkeit von der Regierung nehmen. Offensichtlich ist der Union das Institut zu unbequem, weil es auch im Inland genau hinschaut, beispielsweise auf die Zustände in deutschen Seniorenheimen oder beim Thema Rassismus.

Sollte das DIMR den „A-Status“ im März verlieren wäre das nicht nur eine enorme Blamage in Sachen Menschenrechte – vor allem weil Deutschland zum Jahresbeginn erstmals den Vorsitz im Menschenrechtsrat erhalten hat. Deutschland würde auch die vollen Beteiligungsrechte im UN-Menschenrechtsrat und im Staatenüberprüfungsverfahren verlieren. Außerdem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung dann die unabhängige Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention sicherstellen will, zu der sich Deutschland verpflichtet hat. Denn die Monitoring-Stelle, die dafür zuständig ist, ist am DIMR angesiedelt.

Um den Druck auf die Koalition zu erhöhen hat meine Fraktion nun einen Zwischenbericht eingefordert und einen Gesetzentwurf eingebracht, der für das DIMR die nötige gesetzliche Grundlage schafft. Der Gesetzentwurf entspricht pikanterweise jenem, den das Justizministerium ursprünglich vorgelegt hatte.