Kurdistan-Irak: Einsatz ist verfassungswidrig und kontraproduktiv

[28.01.2016]  Erklärung

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zum Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ (Bundestags-Drucksachen 18/7207):

Die Ausbildung und Ausrüstung der kurdischen Peschmerga erfolgt nach wie vor ohne verfassungsrechtliche Grundlage außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit. Diesen Bruch mit unserer Verfassung lehnen wir ab. Die Entwicklung des letzten Jahres hat außerdem unsere Befürchtungen bestätigt, dass dieser verfassungswidrige Einsatz auch nicht geeignet ist, Frieden zu fördern und Menschenleben zu schützen.

Die Behauptung, dass yesidische Zivilbevölkerung mit Hilfe deutscher Waffen gerettet worden sei, ist nicht zu halten. Gerettet wurden diese Menschen allenfalls von syrischen Kurdenverbänden, die sich mittlerweile in bewaffneten Auseinandersetzungen mit den von deutschen Streitkräften unterstützten Verbänden befinden.

Es gibt nach wie vor kein einheitliches Kommando über die immer weiter zersplitterten kurdischen Milizen. Innerhalb dieser Milizen gibt es konträr verlaufende Interessen und Auseinandersetzungen. Die Berichte, nach denen kurdische Gruppierungen sich untereinander bekämpfen, häufen sich.
Amnesty Interantional erhebt schwere Vorwürfe gegen Peschmergaverbände, die vorsätzlich arabische Dörfer zerstören, nachdem sie diese vom IS zurück erobert haben.
Präsident Barzani regiert seit August 2014 ohne demokratische Legitimation. Ein Parlament existiert quasi nicht mehr.
Die von Deutschland gelieferten Kleinwaffen werden inzwischen auf regionalen Schwarzmärkten gehandelt.

Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit der irakischen Zentralregierung in Bagdad, die nach wie vor die verfassungsmäßigen Zahlungen an die Regionalregierung in Erbil verweigert, so dass diese kurz vor dem Bankrott steht.

In Anbetracht dieser Gesamtgemengelage ist es nicht zu verantworten, weitere Kleinwaffen und Ausbildungsunterstützung für kämpfende Einheiten in dieser Region zu gewähren.
Der Einsatz verstößt gegen unsere Verfassung und wirkt darüber hinaus kontraproduktiv. Wir lehnen diesen Einsatz daher insgesamt ab.