Fragestunde zum Bundesteilhabegesetz

[07.07.2016]  Schriftliche/mündliche Fragen
Fragestunde vom 6.7.2016: Fragen zum Bundesteilhabegesetz ab Minute 26:30

In der gestrigen Fragestunde des Bundestages haben die Oppositionsparteien das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Fragen zum Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz gelöchert. Die Antworten zeigen: Das Ministerium hat die Kritikpunkte nicht verstanden – oder will sie nicht verstehen.

Wir wollten beispielsweise wissen:

  • ob der vorliegende Gesetzentwurf, Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt, der das Wunsch- und Wahlrecht für ein selbstbestimmtes Leben garantiert
  • auf welcher fachlichen Begründung die Regelung basiert, nach der nur leistungsberechtigt ist, wer in fünf bzw. drei Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) eingeschränkt ist
  • warum die Bundesregierung den Trägern der Eingliederungshilfe ermöglichen möchte, Leistungen unter der Bedingung zu erbringen, dass sie von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden (poolen)
  • warum Menschen, die mit dem Budget für Arbeit von einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen, ihr Einkommen und Vermögen einsetzen müssen

Die Antworten der Staatssekretärin machten deutlich: Das Ministerium hat die Kritikpunkte nicht verstanden – oder will sie nicht verstehen. Die Sorge von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in vielen Bereichen Verschlechterungen drohen, wurden nicht ernst genommen, sondern einfach beiseite gewischt.