Fremdnützige Forschung: Dammbruch verhindern

[02.06.2016] 

Es ist völlig inakzeptabel, Medikamententestes an nichteinwilligungsfähigen Menschen zu ermöglichen, wenn sie selber gar keinen Nutzen davon haben. Demenzkranke und Menschen mit geistiger Beeinträchtigung könnten so zu Versuchskaninchen der Forschung werden. Das darf in Deutschland nie mehr möglich sein.

Gerade nichteinwilligungsfähige Menschen bedürfen eines besonderen Schutzes. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, schon gar nicht, wenn es um Menschenwürde geht. Deshalb bestand auch bislang kein Zweifel daran, dass nichteinwilligungsfähige Menschen nicht für Forschungs- und medizinische Zwecke missbraucht werden dürfen. Das hat der Bundestag zuletzt 2013 bekräftigt (Bt-Drs.: 17/12183)

In einer ethisch so relevanten Frage ist es auf jeden Fall geboten, den Fraktionszwang bei der Abstimmung aufzuheben.

Hintergrund:
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Arzneitests an Nichteinwilligungsfähigen ermöglichen, von denen diese selber keinen Nutzen haben. Der entsprechende Gesetzentwurf (Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) ist bereits im März durchs Kabinett gegangen. Der Bundestag soll im Juni darüber abstimmen.