Kinder in stationären Einrichtungen besser schützen

[29.09.2016]  Gesetzentwurf

Fixierung mit Riemen am Bett, stundenlanges Einsperren – in vielen stationären Einrichtungen sind Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen solchen „freiheitsbeschränkenden“ Maßnahmen ausgesetzt. Das belegen Recherchen des Bayerischen Rundfunks und der „Zeit“.

Illegal sind solche Zwangsmaßnahmen nicht, die Zustimmung der Eltern reicht aus. Anders als bei Erwachsenen, die unter Betreuung stehen, muss bei Kindern kein Richter freiheitbeschränkende Maßnahmen genehmigen. Dabei ist die Gefahr des Missbrauchs freiheitsbeschränkender Maßnahmen sehr hoch – und solche Maßnahmen können – vor allem bei ständiger Wiederholung – für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst.

Um das Wohl und die Grundrechte von Kindern besser zu schützen, muss auch für sie künftig gelten: Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in stationären Einrichtungen müssen vom Familiengericht genehmigt werden. Mit unserem Gesetzesentwurf schlagen wir vor, § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch entsprechend zu ergänzen. Kinder müssen mindestens den gleichen Schutz erhalten wie Erwachsene!

Mit der Gesetzesänderung wollen wir auch die Position der Eltern stärken. Sie stehen bei der Bewilligung freiheitsbeschränkender Maßnahmen oft oftmals einem Interessenkonflikt gegenüber. Denn einige Heime nehmen geistig behinderte Kinder nur auf, wenn die Eltern vorab pauschal in freiheitsbeschränkende Maßnahmen einwilligen.