Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

[24.07.2015]  Anfrage

„Nichts über uns ohne uns!“ lautet das Motto der Behindertenbewegung und zu Recht weist der Koalitionsvertrag darauf hin, dass behinderte Menschen meist selbst am besten wissen, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie das gelingen kann. Deshalb ist es sinnvoll, sie an politischen Entscheidungsprozessen so früh wie möglich zu beteiligen. Das verlangt auch die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 4 und 29).

Wir haben die Bundesregierung deshalb unter anderem gefragt, inwieweit die von ihr finanziell geförderten Angebote zur politischen Teilhabe und zum bürgerschaftlichen Engagement inklusiv/barrierefrei gestaltet sind. Außerdem wollten wir wissen, wie und in welchem Umfang sie die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen finanziell fördert und wie sie die politische Teilhabe und das bürgerschaftliche Engagements behinderter Menschen verbessern will.

Die Antworten sind jedoch nur sehr allgemein und mit wenig Bezug zur praktischen Umsetzung. So verweist die Bundesregierung beispielsweise auf allgemeine Vorgaben in Förderbedingungen bestimmter Programme, macht jedoch weder Angaben zu Einzelheiten noch dazu, wie die Vorgaben in der Praxis befolgt werden. Auf die Frage nach der Rolle von Leistungen zur sozialen Teilhabe beschreibt die Regierung lediglich die Situation in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Kriegsopferfürsorge. Diese Systeme sind aber entweder gar nicht für derartige Leistungen zuständig oder betreffen nur einen vergleichsweise kleinen Personenkreis. Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe, für die meisten engagierten behinderten Menschen der wichtigste Leistungsträger, wird nicht behandelt. (Fragen/Antworten 13 und 23).

Das geringe Interesse an der Praxis zeigt sich auch in den Antworten auf Fragen zur Förderung von Projekten von Behindertenverbänden. Hier stellt die Bundesregierung zwar fest, dass es Probleme gibt, weil Projektlaufzeiten zu knapp bemessen sind. Grund für die Probleme sei aber, dass die Vorhaben zu ambitioniert seien. Eine Mitverantwortung durch rigide Fördervorgaben zieht sie gar nicht erst in Erwägung (Frage/Antwort 15). Die Tatsache, dass viele Projekte nach Ende der Förderung nicht weiter geführt werden können, weil keine Finanzierung möglich ist, bleibt ohne Schlussfolgerungen für das eigene Handeln (Frage/Antwort 17).

Zuletzt fällt auf, dass alle von der Bundesregierung konkret genannten Projekte entweder von Verbänden behinderter Menschen durchgeführt werden oder behindertenpolitische Themen behandeln. Vollständig gleichberechtigte politische Teilhabe ist aber erst dann erreicht, wenn das Engagement behinderter Menschen in allen Bereichen selbstverständlich ist.