In diesem Ausschuss sprechen wir
über Beschwerden und Bitten von Menschen.
Denn alle Menschen können den Bundestag um etwas bitten.
Auch Menschen unter 18 Jahren
und Ausländer.
Oder sie können sich beim Bundestag beschweren.
Das steht so im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz
in Deutschland.
Viele Menschen haben Wünsche an den Bundestag.
Ein Beispiel: die Bitte von Frau Schmidt
Frau Schmidt arbeitet in einer Werkstatt
für Menschen mit Behinderung.
Sie findet:
Die Arbeit von Menschen mit Behinderung
wird nicht fair bezahlt.
Die Arbeit von Menschen mit Behinderung
ist nicht gleich-berechtigt.
Frau Schmidt möchte:
Jemand muss die Regeln für die Arbeit
von Menschen mit Behinderung prüfen.
Menschen mit Behinderung müssen
leichter eine gute Arbeit finden.
Nicht nur in einer Werkstatt.
Das kann Frau Schmidt tun
Frau Schmidt kann an den Petitions-Ausschuss schreiben.
Sie kann den Antrag alleine machen.
Oder mit anderen zusammen.
Dann unterschreiben viele Menschen den Antrag.
Dann weiß der Bundestag:
Viele Menschen haben diesen Wunsch.
Frau Schmidt kann einen Brief schreiben.
Oder ein Fax.
Oder eine Post-Karte.
Wichtig ist:
Frau Schmidt muss ihren Namen aufschreiben.
Und wo sie wohnt.
Frau Schmidt kann auch ins Internet gehen.
Auf eine Seite vom Bundestag.
Die Seite heißt: epetitionen.bundestag.de
Da kann Frau Schmidt ihre Bitte aufschreiben.
Andere Menschen sehen dort die Bitte.
Sie können anklicken:
Petition mitzeichnen.
Damit sagen sie:
Die Bitte von Frau Schmidt finde ich richtig.
Die Bitte ist wichtig.
Dafür müssen sie sich auf der Seite anmelden.
Manchmal machen das in 4 Wochen viele Menschen.
So viele wie in einer kleinen Stadt wohnen.
Dann muss der Petitions-Ausschuss ein Treffen machen.
Und über die Bitte sprechen.
Bei dem Treffen dürfen alle zuhören.
Das ist die Arbeit von dem Petitions-Ausschuss
Die Bitte von Frau Schmidt kommt im Ausschuss an.
Zum Beispiel als Brief.
Zuerst liest der Ausschuss den Brief.
Dann prüft der Ausschuss die Bitte.
Manchmal kann der Ausschuss
eine Bitte nicht erfüllen.
Weil sie gegen das Grund-Gesetz ist.
Manchmal darf der Ausschuss nichts tun.
Weil das die Aufgabe von jemand anderem ist.
Zum Beispiel von einem anderen Bundes-Land.
Oder von dem Parlament von Europa.
Aber oft muss sich der Ausschuss um die Bitte kümmern.
Dann wird ein Mitglied von dem Ausschuss ausgesucht.
Das Mitglied kümmert sich um die Bitte.
In schwerer Sprache heißt das:
Das Mitglied ist der Bericht-Erstatter.
Dieses Mitglied sammelt
alle Informationen zu der Bitte.
Und prüft alles ganz genau.
Das Mitglied spricht auch mit Fach-Leuten.
Danach kann das Mitglied die Bitte besser beurteilen.
Das Mitglied sagt dann zum Beispiel:
Die Bitte von Frau Schmidt finde ich richtig.
Da müssen wir helfen.
Wir müssen das Gesetz ändern.
Dann stimmen erst alle Abgeordneten
von dem Ausschuss ab.
Und dann stimmen alle Abgeordneten
vom Bundestag ab.
Meine besondere Aufgabe in dem Ausschuss
Ich habe noch eine andere Aufgabe
in dem Ausschuss.
Die anderen Abgeordneten von den Grünen
im Bundestag können zu mir kommen.
Sie können mich zu der Arbeit in dem Ausschuss fragen.
Oder mir wichtige Sachen sagen.
Dazu sagt man:
Ich bin die Ob-Frau im Ausschuss für die Grünen.
Auch die anderen Parteien haben so eine Ob-Frau.
Oder einen Ob-Mann.
Alle Ob-Frauen und Ob-Männer im Ausschuss
arbeiten zusammen.
Sie planen die Treffen von dem Ausschuss.
Und sie bestimmen,
was bei den Treffen besprochen wird.
Manchmal haben die Mitglieder von dem Ausschuss
verschiedene Meinungen.
Und es gibt Streit.
Dann müssen die Ob-Frauen und Ob-Männer
den Streit schlichten.