Moselaufstieg: Bundesregierung sind Bürgerbeteiligung und Umweltbelange egal

[24.11.2016]  Pressemitteilung

In der gestrigen Sondersitzung des Verkehrsausschusses im Bundestag haben die Grünen einen Änderungsantrag zum „Gesetzentwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes“ eingebracht, mit dem Ziel, die Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ für den Moselaufstieg (Westumfahrung Trier) zu streichen. Dazu erklärt Corinna Rüffer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Trier:

Es ist ein Skandal, dass SPD und Union weiterhin an der Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ für den Moselaufstieg im Ausbaugesetz für den Bundesverkehrswegeplan festhalten und unseren Änderungsantrag abgelehnt haben. Die Koalition macht damit deutlich, dass sie den Moselaufstieg um jeden Preis und gegen alle Widerstände schnell verwirklichen will. Bürgerbeteiligung, Umweltbelange oder verkehrspolitische Notwendigkeiten spielen bei der Einstufung des Moselaufstiegs trotz aller berechtigter Kritik keine Rolle. So musste die Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/8630) bereits zugeben, dass die Projektdaten im Rahmen der Bürgerbeteiligung in vielen Punkten falsch oder stark fehlerhaft waren. Beispielsweise wurde im Projektdossier die Umweltbetroffenheit des Projektes fälschlicherweise als „planfestgestellt“ bezeichnet. Die damalige umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung muss vor einem neuen Planfeststellungsverfahren aktualisiert werden (BT-Drs. 18/8630). Davon abgesehen ist der Moselaufstieg verkehrspolitisch absolut nicht notwendig. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde der Moselaufstieg deshalb auch aufgrund seines sehr niedrigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) nur dem „weiteren Bedarf“ zugeordnet. Dass er nun plötzlich ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis haben soll, ist wenig plausibel, da die eigentlichen Rahmenbedingungen gleich geblieben sind.