Menschen mit Behinderung haben nicht überall „Wahlfreiheit“

[11.03.2016]  Pressemitteilung

Bei den Landtagswahlen am Sonntag, können viele Menschen mit Behinderung nicht in ihrem Wahllokal wählen, denn jeder fünfte Abstimmungsraum in Rheinland-Pfalz ist nicht barrierefrei. Dazu erklärt Corinna Rüffer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Trier und behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion:

Die fehlende Wahlfreiheit steht symbolisch für die mangelnde Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Wenn wir die Gesellschaft inklusiv gestalten wollen, muss endlich Schluss sein mit Sonderwelten – in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und eben auch bei Wahlen.

Zwar gibt es die Möglichkeit der Briefwahl, doch gleichberechtigte politische Teilhabe sieht anders aus. Zudem hat wählen gehen auch etwas mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun. Im Wahllokal trifft man sich, führt Gespräche und lernt Menschen aus dem Stadtteil kennen. Es ist ein Armutszeugnis, dass viele Menschen mit Behinderung am Sonntag davon ausgeschlossen sind.

Bei Barrierefreiheit geht es aber nicht nur um Rampen statt Treppen oder andere bauliche Maßnahmen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland gilt, verlangt, das Wahlverfahren, -einrichtungen und materialien zugänglich, leicht zu verstehen und zu handhaben sind (Art. 29 UN-BRK). Nötig sind beispielsweise also auch Wahlunterlagen und -informationen in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten, ausreichende Schriftgrößen und Kontraste und Gebärdensprachdolmetschung für gehörlose Menschen.