Bundesteilhabegesetz dringend nachbessern

[02.12.2017]  Pressemitteilung

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt Corinna Rüffer, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Vor einem Jahr wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Trotzdem sind wir noch weit entfernt davon, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen in Deutschland gleichberechtigt leben. Daran wird auch das Bundesteilhabegesetz nichts ändern, denn entgegen seines Namens stärkt es die Teilhabe behinderter Menschen kaum. Wer auch immer die neue Bundesregierung bildet, muss das noch junge Gesetz daher dringend nachbessern.

Das Recht, selbstbestimmt über den eigenen Wohnort zu entscheiden, muss auch für behinderte Menschen gelten: Niemand darf weiterhin dazu gezwungen werden, in einem Wohnheim zu leben. Das gilt auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf, für die es bereits jetzt teilweise sehr schwierig ist, überhaupt jenseits des Elternhauses zu leben. Darüber hinaus müssen Teilhabeleistungen komplett finanziert werden, denn es ist ungerecht, wenn behinderte Menschen selbst für etwas bezahlen müssen, was für nichtbehinderte Menschen selbstverständlich ist.

Auch in anderen Bereichen besteht dringender Handlungsbedarf: So sind rund 85.000 behinderte Menschen noch immer vom Wahlrecht ausgeschlossen. Der neugewählte Bundestag sollte die nächste Gelegenheit nutzen, die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.