Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung muss tatsächlich unabhängig sein

[31.05.2017]  Pressemitteilung

Zur heute veröffentlichten Förderrichtlinie für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Eine unabhängige Beratung für behinderte Menschen, die Unterstützung im alltäglichen Leben benötigen, ist gut und richtig – darüber waren sich seit Beginn der Beratungen über das Teilhabegesetz alle Fraktionen einig.

Deshalb kritisiert die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Förderrichtlinie in vielen Punkten völlig zurecht. Die Richtlinie stellt nicht sicher, dass die Beratung tatsächlich unabhängig stattfindet. Denn sie ermöglicht, dass Träger, die auch Leistungserbringer sind – also Wohneinrichtungen oder Werkstätten unterhalten – die Beratung durchführen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass behinderte Menschen, die in der Beratung tätig sind, nur ehrenamtlich beschäftigt werden. Außerdem hat die Bundesregierung versäumt, die Beteiligung der Landesbehindertenbeauftragten an der Entscheidung über die Förderung zu verankern.

Die Bundesregierung steht in der Pflicht, eine wirklich unabhängige Beratung zu etablieren. Sie sollte nicht nur davon sprechen, behinderte Menschen und ihre politischen Organisationen an Entscheidungen zu beteiligen, sondern dies auch tatsächlich tun. Das Ziel einer unabhängigen Beratung, die hauptsächlich von behinderten Menschen selbst durchgeführt wird, darf nicht durch die Hintertür sabotiert werden. Die Bundesregierung täte gut daran, auf ihre Behindertenbeauftragte zu hören und die Richtlinie zu überarbeiten.