Rotstift verhindert Teilhabe

[21.09.2016]  Pressemitteilung

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz, der morgen in erster Lesung im Bundestag beraten wird, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

Der Entwurf ist eine herbe Enttäuschung für Menschen mit Behinderungen. Er wird nicht nur rechtliche Unsicherheiten zur Folge haben, sondern zu substanziellen Problemen führen. Die Situation wird sich für viele Menschen deutlich verschärfen.

So sollen zukünftig nur noch Menschen Leistungen aus der Eingliederungshilfe bekommen, die in mindestens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf nachweisen können. Das bedeutet, dass der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich eingeschränkt wird. Beispielsweise hat ein Gehörloser in der Regel nur in den Bereichen Kommunikation und Bildung Assistenzbedarf. Er wird große Probleme haben darzulegen, dass er in drei weiteren Lebensbereichen Unterstützung braucht. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen drohen aus dem Leistungssystem ausgeschlossen zu werden.

Besonders gravierend ist zudem, dass es mit diesem Gesetzentwurf zukünftig leichter möglich sein wird, Menschen faktisch zu zwingen, ihre Wohnung oder betreute Wohngemeinschaft zu verlassen und in ein Wohnheim zu ziehen. Es gibt kaum Schutzvorschriften, die verhindern, dass junge Menschen in Altenpflegeheimen untergebracht werden. Auch an anderer Stelle wird das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt: So können Menschen zukünftig weniger frei wählen, wer sie in ihren intimsten Angelegenheiten unterstützt.

Union und SPD haben ein Spargesetz vorgelegt, auf das sie Inklusion geschrieben haben. Sie geben vor, die Rechte behinderter Menschen zu stärken und hatten doch nur den Rotstift in der Hand. Darüber können auch nicht die kleinen Verbesserungen hinwegtäuschen, die das Gesetz verspricht. Um tatsächlich mehr Selbstbestimmung sowie volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, muss der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden.

Weitere Informationen dazu: » Antrag der Grünen Bundestagsfraktion „Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen“