Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen beenden

[12.08.2016]  Pressemitteilung

Zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist ein Armutszeugnis, dass in einem demokratischen Rechtsstaat knapp 85.000 Menschen ihr Recht auf politische Teilhabe verwehrt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern steht nach unserem Grundgesetz (Artikel 38) ein aktives und passives Wahlrecht zu. Die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen sind nicht mit menschenrechtlichen Standards und den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.

Nach jahrelanger Verzögerung hat das BMAS die Ergebnisse der von ihm in Auftrag gegebenen Studie zum Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht veröffentlicht. Sie zeigt deutlich, dass die Voraussetzungen, unter denen Menschen aufgrund ihrer Behinderung das Wahlrecht entzogen wird, nicht haltbar sind. Ein großer Teil der befragten Betroffenen zeigte von sich aus großes Interesse daran, an Wahlen teilnehmen zu dürfen. Die Wissenschaftler stellten auch fest, dass eine nennenswerte Zahl der Betroffenen Entscheidungen ohne jegliche Unterstützung treffen könne. Die Tatsache, dass jemand in allen Angelegenheiten unter Betreuung steht oder schuldunfähig ist, hat also wenig bis nichts mit politischem Interesse zu tun. Die Autorinnen und Autoren der Studie ziehen daraus jedoch die falschen Schlüsse, wenn sie vorschlagen, es den Gerichten zu überlassen, ob sie die Anordnung einer Totalbetreuung an die Meldeämter melden, die die Wählerverzeichnisse führen.

Erhebliche Fragen werfen auch die deutlichen regionalen Unterschiede auf. So ist die Wahrscheinlichkeit, vom Wahlrecht ausgeschlossen zu werden, in Bayern 26 Mal so hoch wie in Bremen. Auch die Tatsache, dass in Nordrhein-Westfalen über 95 Prozent der Betroffenen in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, in Bremen aber weniger als die Hälfte, ist wohl kaum mit unterschiedlichen Bevölkerungsstrukturen erklärbar.

Andere Länder zeigen, dass die Demokratie keinen Schaden nimmt, wenn auch die Menschen wählen dürfen, denen es hier verboten ist. Niemand ist dazu verpflichtet, sein Wahlrecht auszuüben. Und Missbrauch muss mit Mitteln des Strafrechts bekämpft werden.

Die Aufhebung dieser Wahlrechtsausschlüsse ist längst überfällig. Wir fordern die Bundesregierung auf endlich zu handeln.

Hintergrund:
Laut Paragraph 13 Abs. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes sind alle Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist sowie Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind.