BGG: Wir brauchen Verpflichtungen statt Sonntagsreden

[17.03.2016]  Rede
Rede vom 17.3.2016 zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Finanzierungsvorbehalte, unbestimmte Rechtsbegriffe, Sollvorschriften und Einschränkungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) ist eher eine Absichtserklärung als ein Gesetz, das Ansprüche samt Rechtsfolgen schafft.

 

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) setzte 2002 Maßstäbe bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im öffentlich-rechtlichen Bereich. Nun vierzehn Jahre später sind – vor allem nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 – Anpassungen nötig.

Die Behindertenrechtskonvention nimmt insbesondere staatliche Stellen in die Pflicht: So müssen alle Gebäude erreichbar sein und Informationen auch in Leichter Sprache sowie für Gehörlose und Blinde vorliegen. Doch die Bundesregierung scheut verbindliche Verpflichtungen. Barrieren bei Bundesbehörden sollen bis 2021 lediglich benannt werden. Wann sie abgebaut werden, steht in den Sternen. Der Gesetzentwurf enthält auch keine Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich Leichter Sprache, sondern viel Spielraum für Verwaltungen, Leichte Sprache zu verweigern. Besonders fatal ist, dass die Privatwirtschaft außen vor bleibt. Denn die Menschen verbringen ihr Leben nicht vorwiegend in öffentlichen Einrichtungen – sondern in Geschäften, Cafés, Kinos und Kneipen. Doch davon bleiben Menschen mit Behinderung weiterhin ausgeschlossen.

Es ist enttäuschend, dass die Große Koalition nicht mehr Mut aufbringt. So bleiben all die Reden von Teilhabe nur Sonntagsreden und die ganze PR zur Barrierefreiheit wird ad absurdum geführt.

Barrierefreiheit kommt allen zu Gute – gerade in einer älter werdenden Gesellschaft. Dafür sind ein vernünftiges Behindertengleichstellungsrecht nötig und ein Bundesteilhabegesetz, das mehr Teilhabe ermöglicht. Wir brauchen die inklusive Gesellschaft, die Wertschätzung der Vielfalt – heute mehr denn je.

Weitere Informationen dazu: » Grüner Antrag: "Behindertengleichstellungsrecht mutig weiterentwickeln"