Bundesregierung: Personalsituation für Teilhabe unwichtig

[15.05.2017]  Schriftliche/mündliche Fragen

Je nach Bundesland stehen ganz unterschiedliche Summen zur Verfügung, um Teilhabe auch für behinderte Menschen zu ermöglichen, die in einem Wohnheim leben. Entsprechend unterschiedlich ist die Personalsituation in den Einrichtungen. Die Bundesregierung ist allerdings der Ansicht, dass sich Teilhabe mit wenig Personal genauso gut gestalten lässt, wie mit viel Personal.

Wohnt ein behinderter Mensch in einer Wohneinrichtung, wird dieser Wohnheimplatz in Hessen oder Nordrhein-Westfalen durchschnittlich mit etwa 50.000 Euro im Jahr finanziert und in Brandenburg immerhin mit 37.000 Euro. In Mecklenburg Vorpommern dagegen nur mit knapp 23.000 Euro. Das zeigt eine Übersicht, die regelmäßig von den Sozialhilfeträgern erstellt wird, der sogenannte Kennzahlenvergleich. Ich habe bei der Bundesregierung nachgefragt, wie diese Unterschiede zu erklären sind. Gleichwertige Lebensverhältnisse lassen sich aus meiner Sicht nicht herstellen, wenn die finanziellen Möglichkeiten so weit auseinander gehen. Mit zehn Euro kann ich mir einfach mehr kaufen, als mit zwei. Menschen mit Behinderungen haben aber in Hessen und Mecklenburg Vorpommern das gleiche Recht auf Teilhabe.

Die Bundesregierung wimmelt diese Bedenken in ihrer Antwort schlicht ab und erklärt noch dazu, aus Unterschieden in der Personalausstattung könne man keine Rückschlüsse ziehen über Umfang und Qualität der Leistung. Das ist ignorant, wenn nicht gar rücksichtslos gegenüber Menschen mit Behinderungen und den Beschäftigten in Wohneinrichtungen. Schließlich geht es darum, ob behinderte Menschen in Begleitung ihr Wohnheim verlassen können und gleichzeitig noch genug Personal da ist, um anderen auf die Toilette zu helfen. Zu wenig Personal schränkt die Selbstbestimmung behinderter Menschen ein. Und wer zu wenig Kolleginnen und Kollegen hat, ist schneller überlastet und kann sich den Menschen nicht so widmen, wie es eigentlich erforderlich wäre.