Vorgeburtliche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?

[23.07.2018]  Positionspapier

Auf welche Weise soll künftig über die Einführung ethisch umstrittener Diagnoseverfahren entschieden werden, mit denen vor der Geburt festgestellt werden kann, ob Schwangere ein Kind mit einer Beeinträchtigung erwarten? Über diese Frage wollen Abgeordnete von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen im Bundestag debattieren – das fordern wir in einem gemeinsamen Papier.

Schon seit einigen Jahren wird über Bluttests diskutiert, die in einem frühen Stadium der Schwangerschaft eine relativ sichere Aussage darüber treffen können, ob das werdende Kind mit einer Trisomie auf die Welt kommen würde. Wer einen solchen Test durchführen lassen möchte, muss dafür gegenwärtig selbst bezahlen. Fast alle Schwangeren, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten, entscheiden sich für einen Abbruch der Schwangerschaft.

Möglicherweise werden die Kosten für solche Tests künftig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – ein entsprechendes Bewertungsverfahren läuft. Ethische Fragen spielen in diesem Verfahren keine Rolle. Menschen mit Down-Syndrom kommen nicht zu Wort.

Es wird in näherer Zukunft weitere Tests geben, die über eine Blutuntersuchung mögliche andere Beeinträchtigungen der werdenden Kinder diagnostizieren können. Würde sich rechtlich nichts ändern, werden auch solche Tests ohne „ethische Überprüfung“ verfügbar und ggf. von den Krankenkassen finanziert.

Gerade mit Blick auf zukünftig absehbare vorgeburtliche Diagnoseverfahren müssen ethische Fragestellungen in einer parlamentarischen Debatte aufgegriffen werden. Der Bundestag muss über mögliche rechtliche Änderungen diskutieren: Wie könnte ein Verfahren aussehen, mit dem die Einführung ethisch umstrittener Diagnostik- und Therapieverfahren künftig bewertet wird? Durch welche Instanz und in welchen Rahmen sollen diese ethischen Fragestellungen behandelt werden?