Vorgeburtliche Diagnostik des Down-Syndroms: Zahlen fehlen

[20.03.2014]  Schriftliche/mündliche Fragen

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen. Doch die Bundesregierung hat keinerlei Kenntnis, inwieweit vorgeburtliche Diagnostik zu Schwangerschaftsabbrüchen führt.

In den vergangenen Jahren, ist es immer einfacher geworden, im Verlauf einer Schwangerschaft festzustellen, ob ein Kind mit Behinderungen – beispielsweise mit Down-Syndrom – geboren wird. Die Bundesregierung hat aber keine Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche entwickelt hat, die nach einer solchen Diagnose vorgenommen werden. Auf schriftliche Nachfrage macht sie deutlich, dass sie hierzu auch keine Daten erheben wird. Ebenso wenig möchte sie wissen, ob weniger riskante Untersuchungen wie nicht-invasive Bluttests dazu führen, dass vermehrt Schwangerschaften abgebrochen werden, bei denen zu erwarten ist, dass ein Kind mit Trisomie 21 leben wird.

Das ist unverantwortlich. Die Bundesregierung muss sich einen Überblick über diese Problematik verschaffen. Außerdem müssen die Beratung und andere Angebote dahingehend gestärkt werden, dass Eltern die Chancen sehen, die das Leben mit einem behinderten Kind eröffnet. Alle Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht auf Anerkennung und Respekt. Es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, in diesem Sinne zu handeln.