Angemessene Unterstützungsleistungen nötig

[31.01.2014]  Rede
Rede zur Regierungserklärung zum Bereich "Arbeit und Soziales" (30.1.2014)

„Konkrete Zusagen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finden sich im Koalitionsvertrag nicht“, warf Corinna Rüffer der Bundesregierung gestern in der Aussprache zur Regierungserklärung zum Bereich Arbeit und Soziales vor.

Zwar will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag ein „modernes Teilhaberecht entwickeln“ und Menschen mit Behinderungen „aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen“. Doch tatsächliche Pläne, beispielsweise die Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu beenden, gibt es nicht.

In ihrer Rede nannte Corinna Rüffer das Beispiel einer Richterin aus Trier. Diese werde wahrscheinlich nie mehr als 2.600 Euro auf ihrem Konto haben – egal wie gut ihr Gehalt ausfällt. „Wer einen umfangreichen Unterstützungsbedarf hat und diesen aus Sozialhilfeleistungen decken muss, kann sich qualifizieren und Geld verdienen, soviel er will: Einkommen und Vermögen werden angerechnet“, bemängelte Rüffer. Noch eklatanter ist die Situation für diejenigen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten Im Jahr 2011 verdienten sie durchschnittlich 180 Euro im Monat: „Das ist von einem Mindestlohn kilometerweit entfernt!“

Artikel 3 unseres Grundgesetzes verlangt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Deshalb müsse es „angemessene Unterstützungsleistungen geben, wo sie nötig sind“, so Rüffer.