Recht auf selbstbestimmtes Leben umsetzen

[26.03.2019]  Antrag

Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, sicher zu stellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Dazu gehört auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben (Art. 19 UN-BRK). Doch bis heute ist es für viele Menschen mit Behinderung immer noch nicht selbstverständlich, eigenständig zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Wir haben einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, um das zu ändern.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird vor allem dann ausgebremst, wenn behinderte Menschen, die mit Assistenz in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, vom zuständigen Sozialamt nur einen Heimplatz finanziert bekommen. Möglich ist das, weil Ämter die Entscheidung des behinderten dann übergehen dürfen, wenn sie im Vergleich zu „zumutbaren Alternativen“ zu „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ führt. Was genau „zumutbar“ und „unverhältnismäßig“ ist, bleibt aber jeweils dem Ermessen der zuständigen Ämter überlassen. Wir wollen deshalb diesen sogenannten Mehrkostenvorbehalt abschaffen.

Außerdem muss es auch überall Alternativen zum Leben im Wohnheim geben. Dafür ist es nötig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine Strategie entwickeln und umsetzen, mit der Auf- und Ausbau von Assistenz- und anderen Unterstützungsdiensten sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften gefördert wird. Und wir brauchen deutlich mehr barrierefreie Wohnungen, beispielsweise können ehemalige Wohneinrichtungen umgebaut werden. Um im Umfeld der Wohnungen – wie Geschäften, Praxen, Begegnungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen – Barrieren abzubauen, sieht der grüne Plan auch eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit vor.