Vor zehn Jahren ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Doch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sind mit dem AGG nur lückenhaft umgesetzt und für Betroffene ist es schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb ist es Zeit für eine Reform.
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