In Deutschland leben über 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Für sie sind Barrieren im Alltag eine massive Einschränkung ihrer Teilhabe und Lebensqualität. Seit 2009 ist Deutschland durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung für eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe umzusetzen. Doch bis heute fehlt es an verbindlichen und wirksamen Maßnahmen.
© CanvaProTrotzdem bleibt der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter den Anforderungen zurück. Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für die Privatwirtschaft eingeführt – aber wirklich wirksame Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit sucht man vergeblich im Entwurf. So werden Schadensersatzansprüche für Betroffene ausgeschlossen, bauliche Anpassungen pauschal als „unverhältnismäßig“ eingestuft und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden. Das widerspricht dem Geist der UN-BRK und verzögert die dringend notwendige Inklusion um Jahrzehnte.
Mit unserem Antrag „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ zeigen wir welche Schritte nötig sind, um Barrierefreiheit als Grundprinzip einer modernen Gesellschaft umzusetzen. Darin fordern wir u.a.:
- verpflichtende Barrierefreiheit für privatwirtschaftliche Anbieter
- Streichung pauschaler Ausnahmen für Unternehmen
- einklagbares Recht auf Bereitstellung „angemessener Vorkehrungen“
- Stärkung der Schlichtungsstelle
- Beweislastumkehr bei Benachteiligung
- Abbau baulicher Barrieren in Bundesgebäuden bis 2036
Unser Antrag „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“, Bt.-Drs. 21/5335, 14.04.2026
