Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) setzte 2002 Maßstäbe bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im öffentlich-rechtlichen Bereich. Nun, vierzehn Jahre später sind Anpassungen notwendig, insbesondere nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Weiterentwicklung des BGG enthält zwar einige gute Ansätze, ist insgesamt aber mutlos und alles andere als ausreichend. Vor allem scheut die Bundesregierung verbindliche Verpflichtungen. Barrieren in bestehenden Gebäuden und im Intranet der Bundesministerien und -behörden sollen zwar bis 2021 erhoben werden, bis wann sie tatsächlich abgebaut werden, steht aber in den Sternen.
Die größte Lücke ist, dass der private Sektor weitgehend außen vor bleibt. Denn die meisten Menschen nutzen private Geschäfte, Gaststätten, Kinos usw. aber deutlich häufiger als Ministerien und Behörden.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Schwächen des vorliegenden Gesetzentwurfes zu beheben. Dafür sollen unter anderem feste Fristen zum barrierefreien Umbau bestehender Gebäude und zur barrierefreien Umgestaltung des Intranets gesetzt und das Recht auf Erläuterungen in Leichter Sprache verbindlicher gestaltet werden. Ergänzend zur Weiterentwicklung des BGG muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht vorangetrieben werden. Außerdem muss die BGG-Novelle dazu genutzt werden, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht (gemäß § 13 BWahlG sowie § 6a EuWG) zu beenden.
- Antrag: Behindertengleichstellungsrecht mutig weiterentwickeln (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/7877, 16.03.2016
- Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/8432, 11.05.2016