Das von Schwarz-Rot verabschiedete Bundesteilhabegesetz war für viele behinderte Menschen eine Enttäuschung. Es hat das Versprechen, Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herauszuführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten, nicht eingelöst. Dabei ist Deutschland durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wahrnehmen können.
Damit jeder behinderte Mensch die Unterstützung bekommt, die er benötigt, muss das Gesetz umfassend überarbeitet werden. In unserem Antrag legen wir unter anderem dar, wie sichergestellt werden kann und muss, dass:
– jede/r die Leistungen erhält, die sie/er zur Teilhabe benötigt.
– Leistungsberechtigten ein echtes Wunsch- und Wahlrecht erhalten – sowohl hinsichtlich der Leistungsart als auch des Ortes der Leistungserbringung.
– Leistungsansprüche sich am tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Menschen mit Behinderung orientieren.
– Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, nicht durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden.
– Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten gewährt werden.
- Antrag: Bundesteilhabegesetz nachbessern und volle Teilhabe ermöglichen (Pdf), Bundestags-Drucksache 19/5907, 20.11.2018