Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen

[21.09.2016]  Antrag

Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland noch immer nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten. So können sie zum Beispiel nicht immer frei über ihren Wohnort entscheiden. Wer Unterstützung braucht, findet oft nur mit Mühe die für ihn zuständige Stelle. Viele behinderte Menschen leben am Rande der Armut – auch wenn sie gut verdienen. Sie müssen nämlich die Unterstützungsleistungen, die ihnen Teilhabe ermöglichen, selbst mitfinanzieren. Das liegt daran, dass Eingliederungshilfeleistungen Leistungen der Sozialhilfe sind, die nur finanziell Bedürftige bekommen.

Union und SPD hatten angekündigt, diese Probleme mit einem Bundesteilhabegesetz zu beseitigen. Der vorgelegte Gesetzentwurf aber verfehlt dieses Ziel auf ganzer Linie. Die kleinen Verbesserungen, die er enthält, reichen nicht aus und wesentliche Vorschriften des Gesetzes stellen sogar viele Menschen schlechter als bisher.

Unser Ziel ist, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe sicherzustellen. Deshalb haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Nachbesserungen am Gesetzentwurf fordert – unter anderem: Alle behinderten Menschen sollen die Unterstützung erhalten, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft brauchen. Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden können, wo sie wohnen, wie sie arbeiten und leben. Niemand soll gezwungen werden, eine bestimmte Form der Unterstützung in Anspruch zu nehmen.