Auch Private zu digitaler Barrierefreiheit verpflichten

[15.06.2018]  Antrag

Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und Apps (EU 2016/2102) macht Vorgaben zu barrierefreien Zugängen zu Websites und mobilen Anwendungen von staatlichen Stellen. Sie ermutigt die nationalen Gesetzgeber auch, darüber hinaus die Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit zu verpflichten. Darauf hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur digitalen Barrierefreiheit (Bt.-Drs. 19/2072) aber verzichtet.

Doch die allermeisten Menschen nutzen in ihrem Alltag vor allem Angebote private Geschäfte, Gaststätten, Kinos – und weniger von Bundesministerien oder Behörden. Deshalb muss auch die Privatwirtschaft zur barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote verpflichtet werden – Förderprogramme, Appelle und Zielvereinbarungen alleine werden nicht ausreichen.

In unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur digitalen Barrierefreiheit fordern wir daher unter anderem auch private Diensteanbieter grundsätzlich zu verpflichten, zumindest ihre Online-Angebote und Software barrierefrei zu gestalten. Das soll innerhalb eines realistischen Zeitraums geschehen und anhand eines gestaffelten Kriterienkataloges geschehen, der sicherstellt, dass kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen nicht überfordert werden.

 

Weitere Informationen dazu: » Meine Rede zur Beratung des Gesetzentwurf im Bundestag