Gute Pflege braucht sichere Rahmenbedingungen

[28.09.2015]  Antrag

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert, u.a. weil er nicht teilhabeorientiert ist. Nun führt die Koalition mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zwar einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Doch zentrale Probleme in der Pflege bleiben ungelöst. So ignoriert der Gesetzentwurf in jeder Hinsicht die Schnittstelle zur Behindertenpolitik. Dabei sind hier Partizipation und Teilhabe spätestens seit Einführung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Leitgedanken. Davon könnte die Pflege, die immer noch zu sehr der Stoppuhr folgt, enorm profitieren.

Die unterschiedlichen Regelungen in der Pflegeversicherung (SGB XI) müssten auch dringend mit den Leistungen für Menschen mit Behinderungen (im SGB IX und SGB XII) harmonisiert werden, um Ungleichbehandlungen zu beenden. So sind beispielsweise pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, leistungsrechtlich schlechter gestellt als andere pflegebedürftigen Menschen. Für sie übernimmt die Pflegeversicherung 10 Prozent des Heimentgelts bis maximal 266 Euro im Monat (§ 43a SGB XI). Den restlichen, weitaus größeren Betrag zahlt der Sozialhilfeträger – mit spürbaren Folgen für die kommunalen Haushalte. Für Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse dagegen zurzeit bis zu 1.995 Euro im Monat. Behinderte Menschen müssen ebenso wie alle anderen Anspruch auf volle Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.

Darüber hinaus schlägt meine Fraktion u.a. umfassende Maßnahmen gegen den Personalmangel in der Pflege sowie die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung vor.