IPReG: Selbstbestimmung bewahren

[02.07.2020]  Antrag

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) regelt die Bundesregierung die außerklinische Intensivpflege neu. Das betrifft Menschen, die außerhalb des Krankenhauses intensive Pflege benötigen – etwa weil sie künstliche Beatmung benötigen.

Ein Kernelement des Gesetzes ist jedoch sehr problematisch: Es schafft hohe Hürden für ein Leben im eigenen Zuhause und setzt starke finanzielle Anreize, dass Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die intensive Pflege benötigen, in ein Pflegeheim ziehen müssen.
In letzter Minute haben die Regierungsfraktionen zwar Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf eingebracht, aber diese schaffen noch längst keine Rechtssicherheit für betroffene Menschen und eine Garantie für ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause geschaffen.

Wir lehnen den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition deshalb ab und haben gemeinsam mit der FDP und der Linksfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der fordert: Sofern die Betroffene intensivmedizinische Pflege zuhause erhalten wollen, muss diesem Wunsch entsprochen werden. Sollte die Versorgung nicht qualitätsgerecht sichergestellt sein, muss die Krankenkasse Abhilfe schaffen – das ist nicht Aufgabe der Versicherten.
Außerdem haben wir in einem Entschließungsantrag unsere Bewertungen und Forderungen in Bezug auf das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz zusammengefasst.

 

Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundestag-Drucksache 19/20751, 01.07.2020

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundestags-Drucksache 19/20746, 01.07.2020