Gesundheitsversorgung umfassend verbessern

[11.03.2015]  Antrag

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren mehrfach auf wesentliche Probleme hingewiesen und Reformen angemahnt. Der Entwurf der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Bt-Drs. 18/4095) greift aber nur wenige dieser Vorschläge auf.

Die Bundesregierung will weitgehend an einem System festhalten, das die ambulante und die Krankenhausversorgung grundsätzlich getrennt betrachtet. Es fehlen dringend benötigte Regelungen, um die Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Räumen und in sozial benachteiligten Stadtteilen zu stärken. Auch die Bedarfsplanung beruht weiterhin auf völlig veralteten Zahlen und nicht auf der realen Krankenlast beruht. Dies führt unter anderem zu Ungleichgewichten bei der Verteilung von Arztsitzen. Zur Versorgung von Menschen mit Behinderung gibt es zwar einige sinnvolle Vorschläge, beispielsweise die Mitaufnahme in Hausarztverträge, die Barrierefreiheit von Krankenhäusern und Regelungen zur Zahnprophylaxe. Aber ein umfassender Ansatz fehlt.

Deshalb hat die grüne Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf von Union und SPD einen eigenen Antrag vorgelegt, der sich auf wesentliche Punkte konzentriert: die Reform der Bedarfsplanung, die Organisation der sektorenübergreifenden Versorgung und Verbesserungen beim vorgeschlagenen Innovationsfonds.