Arzneimittelrecht: Hohe Schutzstandards erhalten
Mit einer Novelle des Arzneimittelrechts will die Bundesregierung künftig Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ermöglichen, auch wenn sie selber nicht profitieren. Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag zielt darauf ab, die bisherige Rechtslage beizubehalten.
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