Rente, Mindestlohn, Berufsausbildung, Grundsicherung, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – oder kurz und knapp: Erwerbsarbeit und soziale Sicherung. Das sind die Bereiche, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales bearbeitet werden.
Die Ausschüsse sind – so heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages – „vorbereitende Beschlussorgane“. Denn das gesamte Plenum ist mit über 700 Abgeordneten viel zu groß, als dass alle Anträge, Papiere und Gesetzesentwürfe im Detail von allen Abgeordneten durchgearbeitet und besprochen werden könnten. Zudem kennt sich nicht jede Abgeordnete oder jeder Abgeordneter in jedem Thema gut aus. Deshalb gibt es parlamentarische Fachausschüsse, deren Zuständigkeitsbereich im Prinzip den Ministerien entspricht.
Ein Ausschuss ist also eine thematische Arbeitsgruppe, in denen die entsprechenden Fachpolitiker der Fraktionen vertreten sind. Die Anzahl der Mitglieder ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich und richtet sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand. Die Sitze im Ausschuss werden entsprechend dem Kräfteverhältnis im Plenum verteilt, das heißt jede Partei bekommt proportional zu ihren Sitzen im Bundestag eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen.
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales, in dem ich Mitglied bin, werden alle Gesetzentwürfe und Anträge zu den Themen Erwerbsarbeit und soziale Sicherung beraten, debattiert und „abstimmungsreif“ gemacht. Wenn nötig werden dazu auch externe Fachleute hinzugezogen. Schließlich wird der Gesetzentwurf oder Antrag in eine Fassung gebracht (Beschlussempfehlung), über die dann das gesamte Plenum abstimmt. Die Ausschüsse können aber selbst eine Frage oder ein Thema aus ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreifen und beraten (Selbstbefassungsrecht).
- www.bundestag.de: Funktion und Aufgabe der Ausschüsse
- www.bundestag.de: Ausschuss für Arbeit und Soziales