Die Bundesregierung hat die Chance vertan, in dieser Legislaturperiode ein barrierefreies Notrufsystem einzuführen, mit dem gehörlose und hörgeschädigte Menschen in Notsituationen Hilfe anfordern können. Die gestern verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes sieht die nötigen Änderungen nicht vor und unser Antrag wurde abgelehnt.
Damit missachten Union und SPD ihren eigenen Koalitionsvertrag. Darin hatten sie angekündigt, ein neues System, beispielsweise eine SMS-Notrufnummer oder Notruf-App, einzuführen. Doch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes“ sieht das nicht vor.
Vorgesehen ist lediglich, dass der Vermittlungsdienst mit Videoverbindung zu einer/m Gebärdendolmetscher/in rund um die Uhr erreichbar sein wird. Das ist aber nur ein erster Schritt und keine umfassende Lösung des Problems.
Deutschland setzt auch hier die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent um. Demnach müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Menschen mit Hörbehinderung müssen endlich jederzeit und von überall barrierefreie Notrufe absetzen können.
In unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf haben wir u.a. gefordert, das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, dass barrierefreie Notrufmöglichkeiten eingeführt werden müssen, damit gehörlose oder hörgeschädigte Menschen in einer Notsituation von überall Hilfe anfordern können. Union und SPD haben den Antrag abgelehnt.
- Entschließungsantrag zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Bundestags-Drucksache 18/12133, 26.04.2017 (Pdf-Datei)