Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Arbeit

Junge Frau steht vor einem Backblech und formt Brötchen.© skeeze / pixabay.com

Menschen mit Behinderungen werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie sind sehr viel häufiger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. Zum Teil liegt das an Vorbehalten auf Seiten der potenziellen Arbeitgeber*innen. Aber auch daran, dass Behörden notwendige Unterstützungsleistungen nicht zur Verfügung stellen oder Fördermöglichkeiten schlicht nicht bekannt sind. Viele Menschen mit Behinderungen sind daher auf Arbeitsplätze in speziellen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) angewiesen, was sie oft von Sozialleistungen abhängig macht. Außerdem sind Werkstätten Sonderwelten, die gerade nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben, wie es der Gedanke der Inklusion fordert.

Echte Inklusion statt Sonderwelten

Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen stattdessen zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln. Das sind normale Wirtschaftsunternehmen, in denen mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der Belegschaft eine Behinderung haben und in denen alle zumindest den Mindestlohn verdienen. Werkstätten sollen sich hingegen auf ihre eigentliche Funktion als Einrichtungen der Rehabilitation fokussieren. Ihre Aufgabe ist dann nicht in erster Linie, Waren oder Dienstleistungen anzubieten, sondern Menschen mit Behinderungen perspektivisch dazu zu befähigen, auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Außerdem wollen wir Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das „Budget für Arbeit“, das wir mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 erkämpft haben, ist ein wichtiges Instrument dafür. Es muss bei Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen aber noch viel bekannter werden. Es umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von bis zu 75 Prozent. Darüber hinaus können Assistenzleistungen zur Anleitung und Begleitung behinderter Menschen am Arbeitsplatz finanziert werden.