Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Barrierefreiheit

Bild einer Demonstration mit u.a. Rollifahrern. Auf einem Pappplakat steht: "Barrierefrei bis Hawaii"© Oliver Feldhaus

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte, Dienstleistungen, Umgebungen und Informationsquellen so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können. Es geht darum, in allen Bereichen Hürden zu beseitigen oder zu reduzieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat seit seiner Einführung vor mehr als 20 Jahren dazu geführt, dass öffentliche Einrichtungen barrierefrei sein müssen. Menschen mit Behinderungen sind aber nicht nur Bürger*innen, die öffentliche Institutionen besuchen. Sie sind selbstverständlich auch Kund*innen, die ins Café um die Ecke oder ins Kino gehen wollen. Deshalb müssen auch private Anbieter zu Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Barrierefrei unterwegs
Behinderte Menschen haben ein Recht darauf, möglichst unabhängig und selbstständig mobil zu sein. Dafür muss die gesamte Reisekette barrierefrei sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Fahrkartenautomat auch für blinde Menschen bedienbar sein muss, dass es einen Fahrstuhl zur Verkehrsstation gibt und auch der Zugang zu den Fahrzeugen selbst mit dem Rollstuhl problemlos klappt. Es wird nicht immer sofort und überall vollständige Barrierefreiheit zu realisieren sein. In solchen Fällen ist es dann wichtig, dass „angemessene Vorkehrungen“ getroffen werden. Das sind individuelle Hilfsangebote, die behinderten Menschen gleichberechtigte Mobilität ermöglichen – zum Beispiel eine provisorische, mobile Rampe, damit Rollstuhlfahrende die Treppenstufen am Eingang des Theaters überwinden können. Vom Abbau solcher Barrieren profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Barrierefrei zuhause
Auch Menschen mit Behinderungen sollten frei darüber entscheiden, wie, wo und mit wem sie wohnen wollen. So steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Für Menschen mit Behinderungen ist das aber nicht immer selbstverständlich möglich. Vor allem behinderte Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf werden häufig aus Kostengründen dazu gezwungen, in Wohnheime zu ziehen. Das darf nicht sein. Jeder Mensch muss ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben, insbesondere im Bereich Wohnen. Damit Menschen mit einer Beeinträchtigung tatsächlich frei über ihren Wohnort entscheiden können, brauchen wir viel mehr barrierefreien Wohnraum. Nur wenn es ausreichend passende Wohnungen gibt, können Menschen mit Behinderungen – aber auch ältere Menschen – selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben.