Mobilität

Behinderte Menschen haben ein Recht darauf, möglichst unabhängig und selbstständig mobil zu sein. Es muss also sichergestellt werden, dass sich behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe bewegen können. Mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl zu erschwinglichen Kosten sicher zu stellen. Das betrifft auch den Zugang zu Mobilitätshilfen, unterstützenden Technologien sowie menschlicher und tierischer Unterstützung.

Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mobil sein können, ist die Barrierefreiheit eine zentrale Voraussetzung. Dabei muss die gesamte Reisekette – von der Fahrkartenbeschaffung über den Zugang zu den Verkehrsstationen bis hin zu den Fahrzeugen selbst – berücksichtigt werden. Es wird nicht immer sofort vollständige Barrierefreiheit zu realisieren sein. In solchen Fällen ist es wichtig, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Es müssen also individuelle Anpassungen vorgenommen werden, die behinderten Menschen gleichberechtigte Mobilität ermöglichen. Wie in anderen Bereichen auch profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von der Beseitigung von Barrieren.

Parlamentarische Initiativen und Meldungen zum Thema "Mobilität":

02.07.2021 | Fachgespräch: Fachgespräch: Bauliche Barrieren abbauen

01.12.2020 | Antrag: Barrierefreiheit umfassend umsetzen

10.04.2017 | Fachgespräch: Fachgespräch: Mobilität für alle – für ein barrierefreies Verkehrsnetz