Politische Teilhabe

Dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit allen anderen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben können, ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Trotzdem bestehen auch in diesem Bereich noch viele Barrieren.

Zum einen sind sie baulicher Art, wenn beispielsweise Wahllokale nicht zugänglich oder Wahlunterlagen nicht verständlich sind. Im Leistungsrecht bestehen Lücken, wenn Assistenz für ehrenamtliches politisches Engagement nicht finanziert wird. Aber auch das Wahlrecht schließt bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen aus. So dürfen gegenwärtig Menschen, für die ein/e Betreuer/in für all ihre Angelegenheiten bestellt wurde, auf Bundesebene nicht wählen.

Wir möchten das ändern, denn der automatische Ausschluss vom Wahlrecht ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Weil politische Teilhabe weit über die Möglichkeit der Teilnahme an einer Wahl hinaus geht, müssen auch in anderen Bereichen Verbesserungen erreicht werden. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände müssen stärkere Mitbestimmungsrechte erhalten, gerade bei Angelegenheiten, die sie betreffen. Wir wollen zum Beispiel im Gesundheitsbereich ein Mitbestimmungsrecht der Behindertenverbände einführen.