Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Teilhabe und Selbstbestimmung

Plakat mit Schriftzug: Selbstbestimmtes Leben© Jonas Deister/Gesellschaftsbilder.de

Wir kämpfen für eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen nicht länger als Objekte staatlicher Fürsorge gelten, sondern selbstbestimmt über ihre Belange entscheiden und selbstverständlicher Teil in allen Bereichen der Gesellschaft sind.

Politische Teilhabe

Dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben können, sollte eine demokratische Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem bestehen auch in diesem Bereich noch viele Barrieren, etwa wenn Wahllokale nicht zugänglich oder Wahlunterlagen nicht verständlich sind. Auch im Leistungsrecht bestehen Lücken, wenn Assistenz für das ehrenamtliche politische Engagement von behinderten Menschen nicht finanziert wird.

Weil politische Teilhabe weit über die Möglichkeit der Teilnahme an einer Wahl hinaus geht, müssen auch in anderen Bereichen Verbesserungen erreicht werden. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände müssen stärkere Mitbestimmungsrechte erhalten, gerade bei Angelegenheiten, die sie betreffen. Wir wollen zum Beispiel im Gesundheitsbereich ein Mitbestimmungsrecht der Behindertenverbände einführen.

Rechtliche Selbstbestimmung

Alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, haben das Recht, frei, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und als Rechtssubjekt anerkannt zu werden. Menschen mit Behinderungen, die einen hohen Unterstützungs- und Assistenzbedarf haben, bekommen oft eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Damit rechtliche Betreuung keine Fremdbestimmung bedeutet, muss im Betreuungsrecht der Grundsatz der „unterstützenden Entscheidungsfindung“ verankert werden.

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Wohnen

Auch Menschen mit Behinderungen sollten frei darüber entscheiden, wie, wo und mit wem sie wohnen wollen. So steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Für Menschen mit Behinderungen ist das aber nicht immer selbstverständlich möglich. Vor allem behinderte Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf werden häufig aus Kostengründen dazu gezwungen, in Wohnheime zu ziehen. Das darf nicht sein.

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Familie und Sexualität

Auch Menschen mit Behinderungen wünschen sich selbstverständlich Freundschaft, Liebe und Zärtlichkeit, Partnerschaft und Kinder. Doch obwohl sie das gleiche Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wie Nichtbehinderte haben, wird es ihnen oftmals sehr schwer gemacht, dieses Recht wahrzunehmen.

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Freizeit, Sport und Ehrenamt

Teilhabe ist ein Menschenrecht – und das gilt nicht nur für Schule, Ausbildung und Arbeit. Trotzdem gibt es überall Hindernisse, die Menschen mit Beeinträchtigungen das Leben schwer machen, zum Beispiel, wenn sie ins Kino gehen, in einem Verein Sport treiben oder sich ehrenamtlich engagieren wollen.

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