Behinderung von Gesetzes wegen

Das Bundesteilhabegesetz sollte behinderten Menschen selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das Gegenteil ist geschehen: Es eröffnet sogar – ganz im Gegensatz zu seinem Namen – Möglichkeiten, die Teilhabe behinderter Menschen deutlich einzuschränken. Das geht uns alle an. (Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“.)