Seit ihrem Inkrafttreten vor 17 Jahren sichert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) behinderten Menschen ein Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Und seitdem Jahren bedeuten Barrieren einen Bruch dieses Grundrechts. Statt diesen unhaltbaren Zustand mit hoher Priorität anzugehen, plant die Bundesregierung in ihrem BGG-Entwurf, dass Barrieren bis 2045 abgebaut werden müssen. Das ist faktisch eine Schonfrist für weitere 20 Jahre.
Mit der „Frankfurter Rundschau“ sprach ich über die Mängel am Entwurf der Bundesregierung für Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz und wie ein BGG aussehen müsste, das seinen Namen verdient.
