Kurz vor der Sommerpause forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, zeitnah ein Bundesteilhabegesetz vorzulegen. Der entsprechende Antrag (Drucksache 18/1949) enthält viele Forderungen, die seit Jahren genannt werden. Trotzdem wird in nächster Zeit wohl nichts geschehen.
Diese Woche ist es 20 Jahre her, dass Artikel 3 unseres Grundgesetzes um den Satz ergänzt wurde: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch noch immer erleben Menschen mit Behinderungen in fast allen Lebensbereichen Diskriminierung. So ist teilweise der Wohnort entscheidender für Qualität und Umfang der Unterstützungsleistungen und nicht die Frage, wie viel Unterstützung jemand benötigt.
Die Linksfraktion formuliert in ihrem Antrag eine Reihe von Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, das Antwort auf die genannten Probleme sein soll. Was dagegen von den Koalitionsfraktionen bisher kommt sind große Töne – und wenig mehr. Da wird zwar viel Richtiges gesagt: Zumindest hier im Bundestag scheint sich niemand mehr wirklich zu trauen, für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Teilhabeleistungen zu argumentieren. Das hilft aber nichts, solange wir weiter vertröstet werden.
Es ist richtig, komplexe Gesetze mit der dafür nötigen Ruhe und Zeit zu erarbeiten. Es ist richtig, Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten am Bundesteilhabegesetz zu beteiligen. Aber nun müssen Union und SPD endlich Vorschläge für ein solches Gesetz vorlegen.
- Zum Lesen: Rede von Corinna Rüffer zur Beratung des Antrags „Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen“ (Pdf-Datei)