Assistenz im Krankenhaus muss für alle finanziert werden

[24.06.2021]  Erklärung

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über Artikel 7b-d des Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 19/28658):

Seit über 10 Jahren kämpfen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände für eine Regelung zur Kostenfinanzierung der Assistenz im Krankenhaus. Im Frühjahr 2020 überwies der Bundestag eine entsprechende Petition mit dem höchsten möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung und unterstützte damit die Forderung, dass ein geregeltes Verfahren mit eindeutiger Zuständigkeit eines Kostenträgers gefunden wird, wenn Menschen mit Behinderungen eine Krankenhausbegleitung benötigen.

Nun hat die Bundesregierung mit dem Änderungsantrag 16b in der letzten Sitzungswoche der Wahlperiode einen Vorschlag zur Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus vorgelegt, der in die heute zur abschließenden Abstimmung vorliegenden Fassung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) eingegangen ist. Wie so oft in dieser Legislaturperiode, wenn der Bundesregierung Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen abgerungen wurden, folgt auf zwei Schritte nach vorn, sofort auch ein Schritt zurück. Denn sehr wahrscheinlich werden viele Betroffene nicht von der geplanten Regelung profitieren: Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, dass alle Menschen mit Behinderungen, die eine Assistenz bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen, diese finanziert bekommen. So sind zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen ausgeschlossen.

Außerdem ist zu befürchten, dass die Assistenz nur für diejenigen finanziert wird, die Unterstützung bei der Kommunikation benötigen oder für die der Krankenhausbesuch mit Ängsten verbunden ist. Wer besondere Pflegebedarfe hat, soll diese nicht über die Begleitung abdecken können. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die aufgrund einer Lähmung ihre Arme und Beine nicht koordiniert bewegen können. Das kritisieren wir, denn eine Finanzierung der Assistenz muss auch für sie möglich sein.

Wir haben dem Änderungsantrag in der Ausschussberatung trotzdem zugestimmt, weil der Vorschlag für einen Teil der betroffenen Personen eine klare und dringend überfällige Verbesserung bietet – wenngleich für viele weiterhin die Kostenübernahme der Assistenz im Krankenhaus ungeklärt bleibt. Den Gesetzentwurf zum Tierarzneimittelgesetz im Ganzen lehnen wir ab.