Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Familie und Sexualität

Mann und Frau mit Down-Syndrom© muro / fotolia.com

Auch Menschen mit Behinderungen wünschen sich selbstverständlich Freundschaft, Liebe und Zärtlichkeit, Partnerschaft und Kinder. Doch obwohl Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wie Nichtbehinderte haben, wird es ihnen oftmals schwer gemacht, dieses Recht wahrzunehmen. Eltern mit einem behinderten Kind sollten in der Gewissheit starten, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um ein glückliches Familienleben führen zu können.

Menschen mit Behinderungen haben Sex

Noch immer wird behinderten Menschen Sexualität und Lust oftmals abgesprochen. Grundlage einer selbstbestimmten Sexualität ist das Wissen über den eigenen Körper und die eigenen Bedürfnisse sowie über Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu verhüten oder sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen. Deshalb brauchen auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu entsprechenden verständlichen Informationen und zu Verhütungsmitteln. Darüber hinaus muss es Anlaufstellen geben, an die sich Menschen mit Behinderungen wenden können, die sexuellen Missbrauch oder Gewalt erfahren haben.

Auch im Hinblick auf Partnerschaft und Sexualität ist mehr Inklusion, mehr Normalität und ein Abbau spezieller Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wünschenswert. Denn Menschen, die in einem Heim leben und einem vorgegebenen Tagesablauf unterliegen, haben deutlich weniger Privatsphäre als in einer eigenen Wohnung.

Menschen mit Behinderungen können Eltern sein

Noch immer ist es keine Selbstverständlichkeit, dass behinderte Menschen Eltern werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz konnte allerdings eine wichtige Verbesserung erreicht werden. So wurde in der Eingliederungshilfe ein Anspruch auf Assistenz auch zur Unterstützung der Kindererziehung durch die Eltern eingeführt. Gleichwohl sehen sich behinderte Menschen in der Familienplanung mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Sie benötigen Beratung und verständliche Informationen darüber, welche Möglichkeiten der Unterstützung es für sie gibt.

Die Vorstellung, behinderte Menschen seien mit der Erziehung eines Kindes überfordert und deshalb keine guten Eltern, ist weit verbreitet. Dabei sind behinderte Eltern einfach Eltern, die – je nachdem inwieweit ihre Teilhabe eingeschränkt ist – Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder brauchen. Leider geraten sie dabei immer wieder in Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Trägern der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Das geht teilweise so weit, dass behinderte Eltern aufgefordert werden, ihr Kind außerhalb ihres eigenen Haushaltes betreuen zu lassen.

„HAUPTSACHE GESUND“ – UND WAS, WENN NICHT?

Wenn Eltern ein behindertes Kind bekommen, ist dies oft mit einem Schreck oder auch Scham verbunden: Ein behindertes Kind entspricht nicht den herkömmlichen gesellschaftlichen Erwartungen. Ihre Vorstellungen und Wünsche für das Leben mit einem Kind erscheinen auf einmal unerreichbar oder zumindest sehr ungewiss – denn sie orientieren sich an einem „gesunden“ Kind. Zudem stehen uns heute so umfangreiche vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik) zur Verfügung, dass der Druck enorm ist, diese auch zu nutzen – um ein „gesundes“ Kind zu bekommen. Der Satz „Hauptsache gesund!“, den junge Eltern nach der Entbindung oft hören, kann für Eltern mit einem behinderten Kind darum sehr schmerzhaft sein.

Tatsächlich ist das Leben mit einem behinderten Kind vor allem dann schwierig, wenn die notwendige Unterstützung fehlt. Leider sind die Unterstützungsleistungen für behinderte Eltern und Eltern mit behinderten Kindern sehr unübersichtlich und es gibt weder flächen- noch bedarfsdeckende Frühförderangebote. Es besteht also noch einiger Handlungsbedarf, bis in Deutschland behinderte Eltern und Eltern mit behinderten Kindern, die Unterstützung bekommen, die sie für ihr Familienleben brauchen – so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.

Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes werden Einkommen und Vermögen des Partners eines behinderten Menschen nicht mehr für die Kosten der Eingliederungshilfe angerechnet. Anders ist es mit dem Einkommen und Vermögen der Eltern von behinderten Kindern, wenn diese im selben Haushalt mit dem Kind leben. Dass diese sehr wohl herangezogen werden können, widerspricht dem Gedanken der Personenzentrierung und belohnt Eltern, die ihre Kinder in Behinderteneinrichtungen unterbringen lassen. Darüber hinaus werden bei einer Scheidung vor allem Mütter gegenüber ihren Ex-Partner*innen benachteiligt, weil das Kind nach der Trennung meistens im Haushalt der Mutter wohnt.