Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes fiel Anfang 2013 das Fernreisemonopol für den Schienenverkehr. Seitdem wächst der Fernbusverkehr rasant. Doch wie steht es um die Barrierefreiheit der Busse und Busbahnhöfe. Unter anderem das thematisiert eine Kleine Anfrage der Grünen zum innerdeutschen Fernbusverkehr.
Die gute Nachricht: Schwerbehinderte Menschen können in Fernbuslinien eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen, wenn die entsprechende Berechtigung im Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B) eingetragen ist (Frage/Antwort 44).
Welche Fernbusbetreiber allerdings barrierefreie Busse anbieten, kann die Bundesregierung nicht sagen. Da der Fernbuslinienverkehr von den Unternehmen eigenwirtschaftlich betrieben wird, liegen ihr dazu keine Informationen vor. Die Regierung hat auch keine Kenntnis davon, welche Busbahnhöfe und Fernbushaltestellen barrierefrei sind – und verweist darauf, dass Bau, Betrieb und Instandhaltung von Busbahnhöfe und Bushaltestellen Aufgabe der Ländern bzw. Kommunen sei (Fragen/Antworten 40 und 43).
Laut Bundesregierung regeln bereits heute zahlreiche europäischen und internationalen Vorschriften Anforderungen zur Barrierefreiheit bei Kraftomnibussen. Derzeit werde aber geprüft, ob die Vorschriften für Rollstuhlstellplätze in Kraftomnibussen überarbeitet werden müssten. Zudem hat die Bundesregierung 2013 ein Forschungsprojekt zur Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr in Auftrag gegeben. Darin geht es unter anderem um die Definition von Barrierefreiheit, die Nachfrage nach barrierefreien Bussen und Empfehlungen für barrierefreie Busse. Im Rahmen dieses Projektes sind auch Behindertenverbände und deren Fachleute eingebunden. Ergebnisse liegen aber noch nicht vor (Frage/Antwort 41).
Auch bei Straßenplanung und -bau sichern bereits heute Bundes- und Landesgesetze, dass eine „möglichst weitreichender Barrierefreiheit“ berücksichtigt werde, so die Bundesregierung. Die Regierung verweist zudem darauf, dass Teil 3 der entsprechenden DIN-Norm („Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, DIN 18040-3) zurzeit abschließend beraten wird. Bei der Erarbeitung dieser Norm seien Behindertenverbände und deren Fachexperten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei intensiv eingebunden gewesen (Frage/Antwort 42).
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Situation im innerdeutschen Fernbusverkehr (Pdf-Datei), Bundestags-Drucksache 18/742 vom 10.03.2014