Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Freizeit, Sport und Ehrenamt

Mehrere Fußbälle liegen auf einem grünen Rasen.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur in den Bereichen Bildung und Arbeit von Bedeutung. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert auch politische und kulturelle Teilhabe als Menschenrechte (Artikel 29 und 30).

Da unsere Gesellschaft jedoch noch nicht inklusiv ist, wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben häufig durch verschiedene Barrieren erschwert. Oftmals sind es bauliche, akustische oder visuelle Hindernisse, die den Zugang zu Kinos, Museen oder Theatern erschweren oder unmöglich machen. Auch im Freizeitsport fehlen barrierefreie Angebote oder sie sind nicht so gestaltet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam daran teilnehmen können. Wer sich ehrenamtlich oder politisch engagieren möchte und dafür Unterstützung wie einen Fahrdienst oder Gebärdendolmetschung benötigt, kann nicht sicher sein, dass diese Unterstützung finanziert wird. Assistenz im Ehrenamt wird erst gewährt, wenn Freunde, Familie und Bekannte keine freiwillige und unentgeltliche Unterstützung leisten können.

Wir fordern, dass auch die Privatwirtschaft, wie Betreiber von Kinos, Cafés, Kneipen, Arztpraxen und Einkaufszentren, die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen und Barrierefreiheit sicherstellen muss. Bisher sind durch das Gesetz lediglich staatliche Einrichtungen verpflichtet, barrierefreie Zugänge zu schaffen. Teilhabe an Freizeit- und Kulturaktivitäten sowie Sport bedeutet, freitagabends ins Kino gehen zu können, ein Stück Kuchen mit FreundInnen in einem Café essen zu können oder die Inhalte einer Webseite barrierefrei verstehen zu können. Dies muss durch die Ausweitung des BGG auf den privaten Sektor ermöglicht werden.

Zudem fordern wir, dass Menschen mit Behinderungen, die sich ehrenamtlich engagieren, die nötige Unterstützung und Assistenzleistungen erhalten. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde eine Regelung eingeführt, die besagt, dass Assistenzleistungen erst dann finanziert werden, wenn Freunde, Familie und Bekannte keine freiwillige und unentgeltliche Unterstützung leisten können. Diese Regelung verhindert jedoch politisches und ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen, anstatt es zu fördern.