Wohlfahrtsverbände warnen vor TTIP: Soziale Dienstleistungen könnten liberalisiert werden. Die Qualität der Leistungen würde dann unter steigendem Konkurrenzdruck leiden, fürchten sie. Auch Menschen, die Leistungen der Behindertenhilfe wie Beratungsstellen, Frühförderung oder Assistenzdienste in Anspruch nehmen, wären davon betroffen.
Deshalb habe ich die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Schritte sie unternimmt, um soziale Dienste von freien Trägern aus den TTIP-Verhandlungen herauszunehmen.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass man sich dafür einsetzen wolle, dass die Rahmenbedingungen für die Erbringung sozialer Dienste nicht beeinträchtigt werden. Auch sollen keine neuen Marktzugangsverpflichtungen entstehen.
Für die freien Träger ist das allerdings kein Grund zur Entwarnung. Da die Verhandlungen geheim verlaufen, muss man auf die Veröffentlichung der Verhandlungsergebnisse warten. Zwischenergebnisse werden nicht veröffentlicht. Am Ende wird es auf die konkrete Formulierung im Verhandlungstext ankommen, ob soziale Dienste vom Freihandelsabkommen ausgenommen werden oder nicht.