Vorstoß gegen Korruption im Gesundheitswesen

[03.07.2014]  Petition

Der Petitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli einstimmig für gesetzliche Regelungen ausgesprochen, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen.

Die zugrunde liegende Petition fordert, „dass die Annahme von Geschenken und Gelder von der Pharmaindustrie, Herstellern von Medizintechnik sowie der Vertreter der vorgenannten Einrichtungen bei wirksamer Sanktionierung analog dem öffentlichen Dienst verboten wird.“

Hintergrund der Petition ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Dieser entschied 2012 (AZ: GSST 2/11) dass sich Ärzte, die von einer Pharmafirma Geld oder annehmen, weil sie deren Arzneimittel verschreiben, nicht strafbar machen. Die geltende Gesetzeslage sieht keinen entsprechenden Straftatbestand vor. „Damit wird die hippokratische Forderung als Bestandteil ärztlicher Ethik verletzt, einer weiteren Kommerzialisierung mit entsprechendem Profitstreben in der Medizin befördert und der Korruption legale Wege geöffnet“, begründete der Petent seine Forderung, die Gesetzeslücke zu schließen.

Bereits vor einem Jahr hatten Union und FDP einen Anlauf genommen, ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen zu verabschieden. Dieses fiel dann aber dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer. Die schwarz-gelbe Regierung hatte damals die ungeliebten Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen lediglich an ein Präventionsgesetz angehängt – anstatt sie über das Strafrecht zu ahnden. Zudem waren sie völlig unzureichend.

Bis Ende des Jahres will das Justizministerium nun einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Wir sind gespannt.