
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) leitete seit 2016 einen wichtigen Paradigmenwechsel in der deutschen Inklusionspolitik ein. Es war ein Einstieg, um die menschenrechtlich gebotenen Vorgaben der UN-Behindertenkonvention umzusetzen: weg vom Fürsorgesystem hin zu einem personenzentrierten Teilhaberecht. Auch wenn in wesentlichen Punkten noch Reformbedarf besteht, brachte das BTHG an vielen Stellen weitreichende Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Aktuell drohen jedoch folgenschwere Rückschritte, die diesen Fortschritt zunichtemachen könnten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) brachte im Februar 2025 Vorschläge für Änderungen in ihrem Sinne in die Diskussion ein. Bundeskanzler Merz kündigte beim Deutschen Kommunalkongress eine „umfassende Ausgabenüberprüfung“ an und im Koalitionsvertrag sind „Pauschalierungen“ geplant. All das zielt auf eine Reinstitutionalisierung und Kosteneinsparung zu Lasten von Leistungsberechtigten ab. Unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ droht eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre.
Die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen müssen eingelöst werden und können nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat darum gegen die Angriffe auf die Errungenschaften des BTHG ihren Antrag „Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“ in den Bundestag eingebracht.
Antrag „Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“, Bundestags-Drucksache 21/1545 vom 9.9.2025
