Hoffnungen auf neues Teilhaberecht und finanzielle Entlastung der Kommunen bitter enttäuscht

[13.03.2014]  Pressemitteilung

Zur geplanten Reform der Eingliederungshilfe und dem Versprechen einer Kostenbeteiligung des Bundes erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion:

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Situation von Menschen mit Behinderungen durch ein modernes Teilhaberecht (Teilhabeleistungsgesetz) zu verbessern. Behinderte Menschen sollen genau die Leistungen bekommen, die sie zum Beispiel für eine gleichberechtigte Teilhabe an Freizeit, Bildung oder Arbeit benötigen. In diesem Zusammenhang sollen die Kommunen zunächst jährlich um eine Milliarde Euro von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden. Nach Verabschiedung des neuen Teilhabegesetzes soll die Kostenbeteiligung des Bundes auf fünf Milliarden Euro jährlich steigen.

Die Koalition verspricht mehr, als sie halten kann – das musste sie gestern auf meine Nachfrage zugeben. Dieses Jahr wird sie die Kommunen um keinen Cent von den Kosten der Eingliederungshilfe entlasten. Große Ambitionen zur Schaffung eines modernen Teilhaberechts lässt sie ebenfalls nicht erkennen. Frühestens in vier Jahren soll es in Kraft treten. Dabei wäre es höchste Zeit, das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln. In seiner gegenwärtigen Form entspricht es schlichtweg nicht den menschenrechtlichen Standards, zu denen wir uns bekennen. Und auch angesichts der seit Jahren steigenden Kosten für Teilhabeleistungen ist es notwendig, eine bessere Zusammenarbeit der Leistungsträger zu erreichen. Sonst stehen schon in wenigen Jahren Menschen mit Behinderungen und Kostenträger vor den gleichen Problemen wie heute.

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Kommunen ab 2015 jährlich in Höhe von einer Milliarde Euro zu entlasten. Es ist gut, dass sie ihre Finanzierungszusage für 2014 immerhin in 2015 einhalten möchte. Mit einer Modernisierung des Teilhaberechts hat das aber noch nichts zu tun. Die fünf Milliarden sollen dann 2018 fließen – also erst nach der nächsten Bundestagswahl. Besonders eilig hat es die Bundesregierung offensichtlich nicht.