Alle Menschen haben das Recht, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch Menschen mit Behinderungen. Das garantiert auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die den Staat verpflichtet, die kreative, künstlerische und intellektuelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen (Art. 30 UN-BRK). Deshalb müssen kulturelle Programme sowie Medienangebote barrierefrei zugänglich sein und die Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigen.
Doch das geschieht nicht: So sind beispielsweise laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur kulturellen Teilhabe nur 13 der insgesamt über 200 geförderten Einrichtungen und Veranstaltungen umfassend barrierefrei. Nur sieben der geförderten Einrichtungen beteiligen Menschen mit Behinderungen aktiv an der Gestaltung oder Entwicklung ihrer Angebote. Bei vielen der geförderten Veranstaltungen und Programme kann die Bundesregierung keine Angaben zur inklusiven Gestaltung machen, da diese in Abhängigkeit von wechselnden Veranstaltungsorten und den entsprechenden Rahmenbedingungen stehen würden. Bei zahlreichen der geförderten Programme sei die Herstellung von Barrierefreiheit nur teilweise Gegenstand der entsprechenden Förderung. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.
• Kleine Anfrage: Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit in Kultur und Medien (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/13479, 31.08.2017