Bundesregierung muss für mehr Barrierefreiheit sorgen

[19.07.2019]  Anfrage

Barrierefreiheitsanforderungen sind durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt, allerdings nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich im direkten Einflussbereich des Bundes. 2016 wurde das BGG überarbeitet. Dass Menschen mit Behinderungen nicht in Behörden leben, scheint aber immer noch nicht bei der Bundesregierung angekommen zu sein. So begrüßenswert die Vorgaben im BGG sind – ähnliche Benachteiligungsverbote im privatrechtlichen Bereich („angemessener Vorkehrungen“) fehlen nach wie vor. Daran möchte die Bundesregierung offenbar wenig ändern.

Insgesamt ist die Antwort der Bundesregierung wenig konkret und verweist zu großen Teilen nur auf die bestehende Rechtslage. Das Voranbringen von Barrierefreiheit scheint in der Prioritätenliste nicht sehr weit oben zu stehen. Das zeigt sich auch daran, dass trotz mehrjähriger Verhandlungen über die europäische Barrierefreiheits-Richtlinie nicht klar ist, welches Ministerium diese federführend umsetzen soll.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, behinderten Menschen ein breiteres und kostengünstigeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, indem Anforderungen an Barrierefreiheit europaweit angeglichen werden. Durch die Richtlinie werden auch private Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Händler und Dienstleitungserbringer zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet. Die Richtlinie ist am 27. Juni 2019 in Kraft getreten.

 

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bilanz nach drei Jahren Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie“, (Pdf), Bundestags-Drucksache 19/11659, 15.07.2019

Ausführliche Auswertung der Antwort der Bundesregierung, (Pdf)